Wiesenförderung

Den Bewirtschaftern von Dauerwiesen wird eine Förderung von € 16,00/ha für gewöhnliche, maschinell zu bearbeitende Flächen sowie € 31,00/ha für mühsam bzw. mit viel Handarbeit zu pflegende Hänge und Streuobstwiesen gewährt. Antragstellung und Ausbezahlung erfolgen über die Ortsbauernschaft

Zuständig

Zuständigkeiten