Förderung Semesterticket

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Für alle auswärts studierenden Wimsbacherinnen und Wimsbacher wird ein Zuschuss zum Semesterticket eines innerstädtischen Verkehrsmittels im Studienort ab dem Wintersemester 2016/2017gewährt.

Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses:

  • Inskriptionsbestätigung oder Bestätigung der jeweiligen Hochschule
  • Hauptwohnsitz in Bad Wimsbach-Neydharting (während des gesamten Semesters, für welches der Zuschuss beantragt wird)
  • Vollendung des 18. Lebensjahres und Höchstalter von 27 Jahren
  • Semesterticket am Ausbildungsort/Studienort (innerstädtisches Verkehrsmittel)
  • Originalnachweis des Einzahlungsbeleges

Höhe des Zuschusses:

Es wird ein Gemeindezuschuss in Höhe der nachgewiesenen höheren Kosten (durch Beibehaltung des Hauptwohnsitzes in unserer Marktge­meinde) bis max. € 100,-- gewährt. In den Studienorten, an welchen keine Unterscheidung bei den Fahrpreisen zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz gemacht wird, wird die Hälfte des Ticketpreises bis max. € 100,-- pro Semester ersetzt, damit diese Studenten in Bezug auf die Aufwendungen für Semestertickets nicht benachteiligt sind.

Das Förderformular finden Sie unter: Bürgerservice - Formulare - Semesterticket.

Gerne stehen die Mitarbeiter der Bürgerservicestelle mit Rat und Tat zur Seite, Tel. +43 7245 25055-0.