Marktgemeinde Bad Wimsbach - Neydharting
Startseite > Bürgerservice > Verordnungen
Ab 1. Juli 2025 werden Verordnungen durch Veröffentlichung im RIS (= Rechtsinformationssystem des Bundes) rechtswirksam. Diese sind unter https://www.ris.bka.gv.at/GemeinderechtAuth-Oberösterreich/ (Eingabe „Bad Wimsbach-Neydharting“ im Suchfeld Gemeinde) auffindbar. Weiterhin gültige Verordnungen finden Sie auf dieser Seite.
|< < | 1 | 2 |