Gemeindebeihilfe für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Gemeindebeihilfe für die Teilnahme an Schulveranstaltungen:
Eltern schulpflichtiger Kinder können beim Marktgemeindeamt Bad Wimsbach-Neydharting einen Antrag auf einen Schulveranstaltungsbeitrag für eine mindestens 3-tägige Schulveranstaltung einbringen, wenn mindestens 2 Kinder im laufenden Schuljahr daran teilnehmen. Die Gewährung der Förderung ist einkommensabhängig.

Gemeindebeihilfe für den Besuch von Privatschulen:
Eltern, deren Kind eine Privatschule besucht, für welches ein Schulbeitrag (ohne Internatskosten) zu leisten ist, können beim Marktgemeindeamt Bad Wimsbach-Neydharting einen Antrag auf Beihilfe während der Pflichtschulzeit stellen. Die Gewährung der Beihilfe ist einkommensabhängig.

Die Richtlinien wurden an jene des Landes OÖ angepasst - Näheres dazu entnehmen Sie dem entsprechenden Antragsformular. 

 

Land OÖ - Förderungen

Zuständig

Formulare