Staatsbürgerschaftsnachweis

Bitte mitbringen:
  • Geburtsurkunde des Ansuchenden
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
  • Heiratsurkunde der Eltern (bei ehelichen Kinder)
  • € 38,40 in bar (außer für Kinder bis 2 Jahre ist die Ausstellung GEBÜHRENFREI, laut § 35. Abs. 6 BGBl)

Zuständig