Gemeindebeihilfe für den Besuch von Privatschulen

Gemeindebeihilfe für den Besuch von Privatschulen:

Eltern, deren Kind eine Privatschule besucht, für welches ein Schulbeitrag (ohne Internatskosten) zu leisten ist, können beim Marktgemeindeamt Bad Wimsbach-Neydharting einen Antrag auf Beihilfe während der Pflichtschulzeit stellen.
Die Gewährung der Förderung ist einkommensabhängig.

Gemeindebeihilfe für die Teilnahme an Schulveranstaltungen:
Eltern schulpflichtiger Kinder können beim Marktgemeindeamt Bad Wimsbach-Neydharting einen Antrag auf einen Schulveranstaltungsbeitrag für eine mindestens 3-tägige Schulveranstaltung einbringen, wenn mindestens 2 Kinder im laufenden Schuljahr daran teilnehmen. Die Gewährung der Förderung ist einkommensabhängig.

Die Richtlinien wurden an jene des Landes OÖ angepasst - Näheres dazu entnehmen Sie dem entsprechenden Antragsformular.

Zuständig