Ankündigungsabgabe

Bei Ankündigungen, für deren Veröffentlichung ein Entgelt entrichtet wird: 20 % der Bemessungsgrundlage bzw. des Entgelts bei Ankündigungen, für die kein Entgelt entrichtet wird: z.B. für optische Ankündigungen € 0,15 für jeden angefangenen m² des Ausmaßes je angefangenen Monat pro Stück, akustische Ankündigungen € 1,45 je angefangenen Tag.