Kanalanschlussgebühr

Zuständig

Ab 1.1.2024 beträgt die Bemessungsgrundlage € 31,--je m², mindestens jedoch € 4.650,-- inkl. USt. Bemessungsgrundlage bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschoße. Für im Erdgeschoß gelegene Heiz- und Brennstofflagerräume sowie auf dem Grundstück befindliche private Garagen wird keine Anschlussgebühr berechnet. Dachräume sowie Keller- und Dachgeschoße werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke benützbar ausgebaut sind. Räume in diesen Geschossen, welche keinem der angeführten Zwecke dienen, jedoch über einen unmittelbaren Wasserleitungs- und Kanalanschluss verfügen, werden pauschal mit 15m² je Geschossfläche vergebührt.

Kanalgebührenordnung konsolidierte Fassung inkl. Kanalordnung+Merkblatt (693 KB) - .PDF