Marktgemeinde Bad Wimsbach - Neydharting
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Ab 1.1.2026 beträgt die Bemessungsgrundlage € 33,--je m², mindestens jedoch € 4.950,-- inkl. USt. Bemessungsgrundlage bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschosse.
Dachräume, Dach- und Kellergeschosse werden in jenem Ausmaß zur Bemessungsgrundlage gezählt, als sie für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke benutzbar ausgebaut oder tatsächlich benutzbar sind. Räume in diesen Geschossen, welche keinem der angeführten Zwecke dienen, jedoch über einen unmittelbaren Wasserleitungs- und Kanalanschluss verfügen, werden nach ihrer tatsächlichen Größe zur Bemessungsgrundlage gezählt. Für auf dem Grundstück befindliche private Garagen und Swimmingpools wird keine Anschlussgebühr berechnet.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Kanalgebührenordnung.
Kanalgebührenordnung (257 KB) - .PDF