Kanalbenützungsgebühr

Zuständig

EUR 4,70 pro m³ Wasserverbrauch, jährlich mindestens jedoch EUR 188,-- inkl. USt. Sofern bei privaten Grundstücken keine Messung des Wasserverbrauches möglich ist, kommt eine Pauschale von EUR 70,-- (unabhängig von der Personenzahl) sowie eine einheitliche Wassermenge von 40 m³ pro Person und Jahr zur Verrechnung. Bei Gewerbebetrieben wird der ganzjährige, mittels Wasseruhr ermittelte Wasserverbrauch herangezogen.

Nähere Informationen (z.B. Anschlussgebühren für betrieblich genutzte Freiflächen, LKW- bzw. Autowaschanlagen und Schwimmbäder) entnehmen Sie bitte der Kanalgebührenordnung.

Kanalgebührenordnung konsolidierte Fassung und Kanalordnung+Merkblatt (693 KB) - .PDF