Turnhalle Gebühren- und Benützungsordnung

Für die Durchführung von Veranstaltungen werden durch die Marktgemeinde Bad Wimsbach-Neydharting folgende Gebühren für die Benützung der Turnhalle bzw. der Schulräumlichkeiten eingehoben:

 

a)    Ortsansässige Vereine und gemeinnützige Gruppierungen:

-   Turnhallenbenützung                                                                 €     200,--

-   für die Benützung der Infrastruktur
    (Schutzbelag, Veranstaltungssessel, Beamer, Leinwand
    und/oder Küche)                                                                         €     100,--

 

b)    Firmen sowie auswärtige Vereine und Gruppierungen:

-   Turnhallenbenützung                                                                 €     400,--

-  für die Benützung der Infrastruktur
    (Schutzbelag, Veranstaltungssessel, Beamer, Leinwand
    und/oder Küche)                                                                         €     200,--

 

Als Sicherheitsleistung werden von der Marktgemeinde Bad Wimsbach-Neydharting folgende Kosten eingehoben:

a)    Benützung der Turnhalle bzw. Schulräumlichkeiten durch
ortsansässige Vereine und gemeinnützige Gruppierungen        €   200,--

b)    Benützung der Turnhalle bzw. Schulräumlichkeiten durch
Firmen sowie auswärtige Vereine und Gruppierungen                €   400,--

 

Nähere Informationen, die gesamte Gebührenordnung sowie die Benützungsordnung entnehmen Sie bitte dem PDF-Download.

Turnhalle Gebühren- und Benützungsordnung (1,06 MB) - .PDF