Marktgemeinde Bad Wimsbach - Neydharting
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Für die Durchführung von Veranstaltungen werden durch die Marktgemeinde Bad Wimsbach-Neydharting folgende Gebühren für die Benützung der Turnhalle bzw. der Schulräumlichkeiten eingehoben:
a) Ortsansässige Vereine und gemeinnützige Gruppierungen:
- Turnhallenbenützung € 200,--
- für die Benützung der Infrastruktur (Schutzbelag, Veranstaltungssessel, Beamer, Leinwand und/oder Küche) € 100,--
b) Firmen sowie auswärtige Vereine und Gruppierungen:
- Turnhallenbenützung € 400,--
- für die Benützung der Infrastruktur (Schutzbelag, Veranstaltungssessel, Beamer, Leinwand und/oder Küche) € 200,--
Als Sicherheitsleistung werden von der Marktgemeinde Bad Wimsbach-Neydharting folgende Kosten eingehoben:
a) Benützung der Turnhalle bzw. Schulräumlichkeiten durch ortsansässige Vereine und gemeinnützige Gruppierungen € 200,--
b) Benützung der Turnhalle bzw. Schulräumlichkeiten durch Firmen sowie auswärtige Vereine und Gruppierungen € 400,--
Nähere Informationen, die gesamte Gebührenordnung sowie die Benützungsordnung entnehmen Sie bitte dem PDF-Download.
Turnhalle Gebühren- und Benützungsordnung (1,06 MB) - .PDF