Marktgemeinde Bad Wimsbach - Neydharting
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1. Die Benützung der Turnhalle der Volksschule Bad Wimsbach-Neydharting ist im Rahmen der üblichen körperlichen Ertüchtigung für örtliche Vereine grundsätzlich kostenlos.
2. Für die Durchführung von Veranstaltungen werden durch die Marktgemeinde Bad Wimsbach-Neydharting folgende Tarife für die Benützung der Turnhalle bzw. der Schulräumlichkeiten eingehoben:
a) Ortsansässige Vereine und gemeinnützige Gruppierungen:
- Turnhallenbenützung € 300,--
- für die Benützung der Infrastruktur
(Schutzbelag, Veranstaltungssessel, Beamer, Leinwand
und/oder Küche) € 150,--
b) Firmen sowie auswärtige Vereine und Gruppierungen:
- Turnhallenbenützung € 600,--
und/oder Küche) € 300,--
3. Die in Punkt 2. angeführten Tarife beinhalten die Betriebskosten und beziehen sich auf einen maximalen Nutzungszeitraum von 12 Stunden.
4. Die Schulräumlichkeiten sind nach der Durchführung von Veranstaltungen besenrein zu übergeben.
Bei übermäßiger Verschmutzung werden die erforderlichen Reinigungsarbeiten dem Veranstalter nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
5. Für die Verleihung von Veranstaltungssesseln werden durch die Marktgemeinde Bad Wimsbach-Neydharting folgende Tarife pro Veranstaltung eingehoben:
- je Stapelsessel in Holzausführung mit Stoffbezug € 1,00
- je Stapelsessel in Kunststoffausführung € 0,50
- je Stapelsessel in Holzausführung mit Stoffbezug € 1,50
- je Stapelsessel in Kunststoffausführung € 1,00
6. Im Falle einer Beschädigung von Sesseln werden von der Marktgemeinde Bad Wimsbach-Neydharting folgende Kostenersätze zur Verrechnung gebracht:
- je Stapelsessel in Holzausführung mit Stoffbezug € 110,--
- je Stapelsessel in Kunststoffausführung € 30,--
7. Kaution:
Als Sicherheitsleistung werden von der Marktgemeinde Bad Wimsbach-Neydharting folgende Kosten eingehoben:
a) Benützung der Turnhalle bzw. Schulräumlichkeiten durch
ortsansässige Vereine und gemeinnützige Gruppierungen € 300,--
b) Benützung der Turnhalle bzw. Schulräumlichkeiten durch
Firmen sowie auswärtige Vereine und Gruppierungen € 600,--
c) für Stapelsessel in Holzausführung mit Stoffbezug € 250,--
d) für Stapelsessel in Kunststoffausführung € 80,--
Die Kaution hat im Vorhinein durch Erlag von Bargeld zu erfolgen.
8. Die in dieser Tarifordnung angeführten Tarife- bzw. Kostensätze beinhalten keine Umsatzsteuer.
Nähere Informationen, die gesamte Gebührenordnung sowie die Benützungsordnung entnehmen Sie bitte dem PDF-Download.
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